AGB
Art. I Einführungsbestimmungen
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten (weiter nur „AGB") stellen einen untrennbaren Bestandteil des Vertrages über die Anfertigung von Übersetzungen, Durchführung von sprachlichen Korrekturen sowie Dolmetscherleistungen dar, die zwischen dem Besteller und dem Lieferanten vereinbart werden und die AGB sind für beide Vertragsparteien verbindlich.
2. Die Vertragsbeziehung (Vertrag) in Sachen Anfertigung von Übersetzungen, Durchführung von sprachlichen Korrekturen sowie Dolmetscherleistungen, entsteht zwischen dem Besteller und dem Lieferanten auf Grundlage einer schriftlichen Bestellung des Bestellers und der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten, und zwar per E-Mail, Fax, Postsendung oder persönliche Übergabe der Bestellung an den Lieferanten.
3. Einen Vertrag über die Anfertigung von Übersetzungen, Durchführung von sprachlichen Korrekturen sowie Dolmetscherleistungen stellt jede Bestellung des Bestellers, die vom Lieferanten bestätigt wird, dar.
4. Sofern der Lieferant die Bestellung des Bestellers ohne Vorbehalt bestätigt, gelten bezüglich des Umfangs der Dienstleistung, Art und Weise der Durchführung, Liefertermin und Preis jene Bedingungen, die in der Bestellung angegeben sind. Sofern der Lieferant Vorbehalte bezüglich der Bestellung hat (z. B. zu kurzer Termin für die Lieferung der Übersetzung) oder er ergänzende Angaben benötigt (z. B. unklarer Ort für den Dolmetschereinsatz), führt er dies in der Bestellbestätigung an. Der Lieferant beginnt erst dann den Auftrag (Übersetzung oder Dolmetschen) zu bearbeiten, wenn er vom Besteller die Zustimmung zu den Vorbehalten bezüglich der Bestellung erhält.
5. Die vereinbarten Bedingungen der Vertragsbeziehung können nur mittels einer schriftlichen Vereinbarung zwischen beiden Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden.
Art. II Leistungsgegenstand
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Übersetzungs-, Dolmetscher- und weiterer zusammenhängender Sprachdienstleistungen des Lieferanten auf Grundlage der in der Bestellung des Bestellers und den AGB des Lieferanten angeführten Bedingungen.
Art. III Übersetzungen und Korrektorat
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Der Lieferant verpflichtet sich mit dem Vertragsabschluss (mittels der Bestellbestätigung) nach der Erfüllung der in Art. ! angeführten Bedingungen, die Übersetzung oder die Korrekturen im Umfang und gemäß der in der Bestellung vereinbarten Bedingungen anzufertigen, und zwar in der vereinbarten Sprache und sie zum vereinbarten Liefertermin auf die vereinbarte Art und Weise zu liefern.
1.2 Der Besteller verpflichtet sich mit dem Abschluss des Vertrages (mit der Bestellung), die fertige Übersetzung oder die Korrekturen zu übernehmen und dem Lieferanten den Endpreis des Auftrages, gemäß Art. V dieser AGBs, zu bezahlen.
2. Qualität der Übersetzung oder des Korrektorats
2.1 Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferanten bei jeder Bestellung den Verwendungszweck der Übersetzung mitzuteilen. Sofern es sich um eine Übersetzung für einen geläufigen, informativen Zweck handelt, bestellt der Besteller nur eine Übersetzung.
2.2 Sofern die Übersetzung für eine Veröffentlichung in der Presse, im Internet oder andere Präsentationszwecke bestimmt ist, dann muss dies ausdrücklich in der Bestellung angegeben sein. Bei einem solchen Auftrag ist der Besteller verpflichtet, zur Übersetzung gegen einen Aufschlag ein Korrektorat durch einen Muttersprachler zu bestellen.
2.3 Sofern dem Lieferanten der Verwendungszweck der Übersetzung nicht mitgeteilt wird, werden spätere Reklamationen aus daraus resultierenden Gründen nicht berücksichtigt.
2.4 Sofern der Text, der Gegenstand der Bestellung ist, Fachbegriffe und sonstige spezifische Ausdrücke, Abkürzungen und ähnlich beinhaltet, dann ist der Besteller verpflichtet, den Lieferanten darauf vorab schriftlich hinzuweisen und ihm eine Liste der benutzten Terminologie oder andere Hilfsmittel zu übergeben oder in der Bestellung eine verantwortliche Person zu benennen, mit welcher der Lieferant die Fachterminologie erörtern kann. Sofern der Besteller dies nicht tut, dann werden spätere Reklamationen bezüglich der Fachterminologie nicht berücksichtigt.
3. Termin der Übergabe der fertigen Übersetzung oder der Korrekturen
3.1 Der Lieferant ist verpflichtet, die Übersetzung oder die Korrekturen zum vereinbarten Termin und auf die, in der Bestellung angeführte Art und Weise, zu übergeben und der Besteller ist verpflichtet die Übersetzung oder die Korrekturen zu übernehmen. Sofern die Art und Weise der Übergabe in der Bestellung nicht angeführt ist, dann übergibt der Lieferant unbeglaubigte Übersetzungen dem Besteller per E-Mail oder per Post, z. B. auf CD und beglaubigte Übersetzungen per Post oder persönlich in der Firma des Lieferanten. Die Portokosten trägt der Besteller.
3.2 Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferanten unverzüglich den Empfang der Übersetzung oder der Korrekturen schriftlich zu bestätigen. Sofern der Besteller den Empfang der Übersetzung oder der Korrekturen nicht innerhalb von 24 Stunden bestätigt, dann wird davon ausgegangen, dass er den fertigen Auftrag rechtzeitig und ordnungsgemäß erhalten hat.
3.3 Die Übersetzung oder die Korrekturen gelten nicht als verspätet geliefert, wenn der Lieferant aufgrund einer Benachrichtigung des Bestellers über den Nichterhalt des Auftrages diese erneut sendet und nachweist, dass sie bereits zuvor dem Besteller zugesendet worden sind.
3.4 Sofern der Lieferant eine Aufforderung für die Übergabe der fertigen Übersetzung oder der Korrekturen gemäß Punkt 2.2 erhält, dann ist er verpflichtet, den fertigen Auftrag an den Besteller unverzüglich nach dem Erhalt der Aufforderung zu senden.
3.5 Für den Fall, dass es auch objektiven, scherwiegenden Gründen nicht möglich sein sollte, die ausgefertigte Übersetzung oder die Korrekturen in der, in der Bestellung angegebenen Art und Weise, zuzustellen, dann ist der Lieferant berechtigt, auf Kosten des Bestellers eine andere Art und Weise der Zustellung zu wählen. Der Besteller wird über diesen Umstand zuvor aufmerksam gemacht.
3.6 Sofern der Besteller ohne schwerwiegenden Grund, der von beiden Seiten schriftlich anerkannt sein muss, es ablehnt, die Übersetzung oder die Korrekturen zu übernehmen, dann wird dieser Auftrag als erfüllt betrachtet und dem Lieferanten entsteht das Recht, eine Rechnung über den vereinbarten Betrag zu stellen und der Lieferant ist verpflichtet, diese Rechnung rechtzeitig zu begleichen.
4. Sonstige Bestimmungen
4.1 Der Lieferant ist bei der Erfüllung des vom Besteller bestellten Auftrages (Übersetzung oder Korrekturen) nicht für eventuelle Folgen, die mit einer Verletzung des Autorenrechts zusammenhängen, verantwortlich.
4.2 Der Besteller ist verpflichtet, den Lieferanten vor der Übergabe einer Bestellung über alle Umstände, die einen entscheidenden Einfluss auf die Erfüllung seiner Verpflichtung, den Preis für den Auftrag gemäß der Vertragsbedingungen zu erstatten, zu informieren. Der Besteller ist insbesondere verpflichtet, den Lieferanten darüber zu informieren, dass ein Konkursverfahren über sein Eigentum eröffnet wurde oder er in Liquidation getreten ist oder dass eine solche Situation droht.
Art. IV Dolmetschen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Der Lieferant verpflichtet sich mit dem Vertragsabschluss (mittels der Bestellbestätigung) nach der Erfüllung der in Art. ! angeführten Bedingungen, den vereinbarten Auftrag (Dolmetschen) im Umfang und gemäß der in der Bestellung vereinbarten Bedingungen auszuführen, und zwar in der vereinbarten Sprache, im vereinbarten Zeitraum und am vereinbarten Ort.
1.2 Der Besteller verpflichtet sich mit dem Abschluss des Vertrages (mit der Bestellung), dem Lieferanten den Endpreis des Dolmetschens, gemäß Art. V dieser AGBs, zu bezahlen.
2. Qualität des Dolmetschens
2.1 Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferanten bei jeder Bestellung den Zweck des Auftrages (Dolmetschen) mitzuteilen.
2.2 Sofern dem Lieferanten der Zweck des Dolmetschens nicht mitgeteilt wird, werden spätere Reklamationen aus daraus resultierenden Gründen nicht berücksichtigt.
2.3 Der Besteller ist verpflichtet dem Lieferanten mitzuteilen, ob das Dolmetschen aufgezeichnet wird, auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken.
2.4 Der Besteller ist verpflichtet, zu jeder Bestellung des Dolmetschens dem Lieferanten das Programm des Dolmetschens sowie geeignete Unterlagen zu Verfügung zu stellen. Sofern beim Dolmetschen Fachbegriffe und sonstige spezifische Ausdrücke gebraucht werden, dann ist der Besteller verpflichtet, den Lieferanten darauf vorab schriftlich hinzuweisen und ihm eine Liste der benutzten Terminologie oder geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern der Besteller dies nicht tut, dann werden spätere Reklamationen bezüglich der spezifischen Fachterminologie nicht berücksichtigt.
2.5 Der Besteller ist verpflichtet, geeignete Bedingungen für die gegebene Art des Dolmetschens sicherzustellen (z. B. tadellose Hörbarkeit, Sichtbarkeit, ausreichenden Arbeitsplatz), inklusive der technischen Einrichtung, sofern er diese nicht beim Lieferanten bestellt.
3. Termin des Dolmetschens und Bestätigung der Ausführung
3.1 Der Lieferant ist verpflichtet, das Dolmetschen auszuführen und der Besteller ist verpflichtet, die Ausführung des Auftrages (Dolmetschen) zu ermöglichen und anzunehmen, und zwar im Termin und der Art und Weise, wie in der Bestellung angeführt ist.
3.2 Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferanten unmittelbar nach der Beendigung des Dolmetschens schriftlich zu bestätigen, dass der Auftrag (Dolmetschen) ordnungsgemäß ausgeführt worden ist. Sofern er dies nicht tut, dann wird dafürgehalten, dass das Dolmetschen vom Lieferanten ordnungsgemäß und rechtzeitig ausgeführt worden ist.
3.3 Sofern der Besteller ohne schwerwiegenden Grund, der von beiden Seiten schriftlich anerkannt sein muss, es ablehnt, das ordnungsgemäß vereinbarte Dolmetschen anzunehmen, dann wird dieser Auftrag als erfüllt betrachtet und dem Lieferanten entsteht das Recht, eine Rechnung über den vereinbarten Betrag zu stellen und der Lieferant ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen.
4. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung des Dolmetschers
4.1 Der Besteller ist verpflichtet, die An- und Rückreise des Dolmetschers mit einem geeigneten Verkehrsmittel zum und vom vereinbarten Ort der Auftragserfüllung sicherzustellen, und zwar unter Berücksichtigung der Entfernung zum Erfüllungsort.
4.2 Für den Fall, dass der Dolmetscher selbst an- und abreist, ist der Lieferant verpflichtet, die Fahrtkosten des Dolmetschers in voller Höhe gemäß der gültigen Preisliste des Lieferanten zu erstatten.
4.3 Für den Fall, dass der Dolmetscher während der Auftragsauführung inklusive der An- und Abreise zum, vom Ort des Dolmetschens eine Nacht oder mehrere Nächte außerhalb seines Wohnsitzes übernachtet, ist er Besteller verpflichtet, für den Dolmetscher eine entsprechende Unterkunft in einem Einbettzimmer mit Zubehör sowie die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) zur Verfügung zu stellen und die Kosten zu erstatten. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferanten auch die Ausfallzeiten des Dolmetschers gemäß der gültigen Preisliste des Lieferanten zu erstatten.
4.4 Der Besteller ist verpflichtet, dem Dolmetscher eine Ruhepause in der Länge von mindestens einer halben Stunde zu gewähren, und zwar spätestens nach vier Stunden des Dolmetschens.
4.5 Unter einem Tag Dolmetschen werden 8 Stunden des Dolmetschens, inklusive der Ruhepausen, verstanden.
5. Sonstige Bestimmungen
5.1 Der Besteller ist nicht berechtigt, vom Dolmetscher eine andere, über den Rahmen der Bestellung hinausgehende, Tätigkeit zu fordern (z. B. eine schriftliche Übersetzung, Protokollführung, Fremdenführer- oder organisatorische Tätigkeiten).
5.2 Das Recht auf Erstattung der Vergütung des Gesamthonorars für die vereinbarte Dauer des Dolmetschens entsteht dem Lieferanten auch dann, wenn der Besteller die vereinbarte Zeit des Dolmetschens nicht voll ausschöpft.
5.3 Der Lieferant ist bei der Erfüllung des vom Besteller bestellten Auftrages nicht für eventuelle Folgen, die mit einer Verletzung des Autorenrechts zusammenhängen, verantwortlich.
5.4 Der Besteller ist verpflichtet, den Lieferanten vor der Übergabe einer Bestellung über alle Umstände, die einen entscheidenden Einfluss auf die Erfüllung seiner Verpflichtung, den Preis für den Auftrag gemäß der Vertragsbedingungen zu erstatten, zu informieren. Der Besteller ist insbesondere verpflichtet, den Lieferanten darüber zu informieren, dass ein Konkursverfahren über sein Eigentum eröffnet wurde oder er in Liquidation getreten ist oder dass eine solche Situation droht.
Art. V Preise
1. Der Auftragspreis (der Übersetzung, des Korrektorats oder des Dolmetschens) ist im Preisangebot (Antwort auf die Anfrage) angeführt, welches der Lieferant auf Anforderung des Bestellers diesem zusendet.
2. Sofern der Besteller beim Lieferanten kein schriftliches Preisangebot anfordert, richtet sich der Preis nach der aktuellen Preisliste für Dienstleistungen des Lieferanten. Diese Preisliste sendet der Lieferant dem Besteller jederzeit per E-Mail oder Post zu.
3. Sofern der vorläufige Auftragspreis nur auf einer geschätzten Anzahl von Einheiten beruht, richtet sich der Endpreis des Auftrages nach der tatsächlichen Anzahl der Einheiten (bei Übersetzungen ohne Beglaubigung nach der Anzahl der Wörter des Zieltextes, bei Übersetzung mit Beglaubigung nach der Anzahl der Normseiten des Zieltextes, bei Korrekturen nach der Anzahl der Wörter des Zieltextes und beim Dolmetschen nach der Anzahl der tatsächlichen Anzahl der Stunden oder Tage des Dolmetschens).
4. Alle eventuellen Rabatte auf die Preise der gültigen Preisliste des Lieferanten müssen schriftlich vom Besteller und dem Lieferanten vor Beginn der Auftragsausführung vereinbart werden.
5. Alle Zuschläge, z. B. für eine Eilübersetzung, eine kurzfristige Bereitstellung eines Dolmetscher oder Arbeit am Wochenende oder an Feiertagen, werden gemäß der Preisliste des Lieferanten berechnet.
6. Alle in der Preisliste des Lieferanten angeführten Preise enthalten keine MwSt. in Höhe von 19 %.
Art. VI Zahlungsbedingungen
1. Mit der Übergabe der fertigen Übersetzung, der Korrekturen oder der Ausführung des Dolmetschens gemäß der Bestellung entsteht dem Lieferanten gegenüber dem Besteller der Anspruch auf die Erstattung des Preises für die Auftragserfüllung und der auf die Ausstellung eines Steuerbeleges (Rechnung).
2. Der Besteller ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag inklusive MwSt. in voller Höhe zu erstatten, und zwar zum auf der Rechnung angegebenen Datum.
3. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrages für jeden Tag des Verzuges zu bezahlen.
4. Bei einer verspäteten Zahlung wird der vom Besteller erstattete Betrag zuerst mit den Verzugszinsen verrechnet, der restliche Betrag mit dem offenen Rechnungsbetrag.
5. Der Lieferant ist im Falle des ersten Auftrages des Bestellers oder bei umfangreichen Aufträgen berechtigt, bereits bei der Auftragsvergabe an den Besteller eine Vorauszahlungsrechnung zu stellen, die zum auf der Rechnung angegebenen Datum fällig ist.
VII. Eigentumsrecht
Die gelieferte Übersetzung oder Korrektur sowie das zugehörige Copyright verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller im Eigentum des Lieferanten. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Besteller kein Nutzungsrecht bezüglich der Übersetzung oder der Korrektur. Durch die zur Verfügungsstellung der Übersetzung oder der Korrektur an Dritte bleibt das Eigentumsrecht des Lieferanten unberührt.
Art. VIII Vertragsrücktritt
1. Jede der Vertragsparteien hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, sofern nach dem Vertragsabschluss auf ihrer Seite unüberwindbare Hindernisse auftreten, welche die Erfüllung der Verpflichtung unmöglich machen.
2. Die Tatsache, dass sie vom Vertrag zurücktritt, muss die zurücktretende Vertragspartei der anderen Vertragsparteien unverzüglich, nach dem sie von den Hindernissen, welche die Erfüllung der Verpflichtung unmöglich machen, erfahren hat, schriftlich mitteilen.
3. Für den Fall, dass der Besteller vom Vertrag zurücktritt, ist er verpflichtet, dem Lieferanten die in Absatz 3.1. und 3.2. angeführten Gebühren, zu bezahlen.
3.1 Im Falle eines Stornos einer Übersetzung, Korrektur, von Schreib- oder Grafikarbeiten ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferanten den Auftrag zu bezahlen, und zwar in dem Umfang, in dem der Auftrag bis zu jener Zeit ausgeführt worden ist, bis der Besteller den Auftrag nachweislich storniert hat. Darüber hinaus ist der Besteller verpflichtet, 10 % des veranschlagten Preises für den stornierten Umfang des Auftrages zu erstatten. Sofern der Besteller einen Auftrag storniert, mit dessen Ausführung noch nicht begonnen wurde, ist der Besteller verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 10 % vom veranschlagten Gesamtpreis des Auftrages an den Lieferanten zu zahlen.
3.2 Bei Dolmetscherdienstleistungen hängt die Höhe der Stornogebühren von der Anzahl der Tage ab, die zwischen dem Storno des Auftrages und vor dem ersten Tag des Dolmetschens liegen.
3.2.1 Sofern der Besteller das bestellte Dolmetschen im Gesamtumfang am ersten Tag des Dolmetschens oder 1 Arbeitstag nach 17:00 Uhr vor der Ausführung des Dolmetschens storniert, dann berechnet der Lieferant eine Stornogebühr von 70 % des stornierten Umfangs des Dolmetschens.
3.2.2 Sofern der Besteller das bestellte Dolmetschen im Gesamtumfang 1 Arbeitstag bis 17:00 Uhr vor der Ausführung des Dolmetschens storniert, dann berechnet der Lieferant eine Stornogebühr von 50 % des stornierten Umfangs des Dolmetschens.
3.2.3 Sofern der Besteller das bestellte Dolmetschen im Gesamtumfang früher als 1 Arbeitstag vor der Ausführung des Dolmetschens storniert, dann berechnet der Lieferant eine Stornogebühr von 30 % des stornierten Umfangs des Dolmetschens.
3.2.4 Sofern der Besteller das bestellte Dolmetschen nur teilweise storniert, d. h. dass der Lieferant mindestens einen Tag des Dolmetschens ausführt, ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferanten das Dolmetschen zu bezahlen, und zwar in dem Umfang, in dem der Auftrag ausgeführt worden ist. Darüber hinaus ist der Besteller verpflichtet, 10 % des veranschlagten Preises für den stornierten Umfang des Dolmetschens zu erstatten.
4. Der Lieferant ist für den Schaden, der dem Besteller aufgrund der Nichtausführung des geschlossenen Vertrages entsteht, nicht verantwortlich, sofern dies aus unvorhersehbaren und unabwendbaren Gründen geschieht, welche der Lieferant nicht verhindern konnte.
5. Sofern der Übersetzungstext für eine Veröffentlichung in der Presse, zur weiteren Verbreitung in den Medien oder andere Präsentationszwecke bestimmt ist, ohne dass der Besteller den Lieferanten über diese Tatsache vor dem Vertragsabschluss (Bestellung) schriftlich informiert, dann hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eventueller Fehler im übersetzten Text.
Art. IX Reklamationen
1. Reklamationen von Übersetzungen und Korrekturen
1.1 Der ausgeführte Auftrag weist dann Mängel auf, wenn er nicht im Einklang mit dem Vertrag (Bestellbestätigung) ausgeführt worden ist.
Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferanten den genauen Nutzungszweck des Auftrages (Übersetzung oder Korrektorat) mitzuteilen.
1.2 Sofern die Übersetzung für eine gewöhnliche Nutzung bestimmt ist, bestellt der Besteller eine Übersetzung ohne Korrektur durch einen Muttersprachler. Ein Anspruch auf eine Reklamation der Übersetzungsqualität ohne Korrektorat durch einen Muttersprachler entsteht dem Besteller dann, wenn die Übersetzung Bedeutungs- oder Grammatikfehler aufweist. In anderen Fällen wird dafürgehalten, dass der Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt worden ist.
1.3 Sofern die Übersetzung für eine Veröffentlichung in der Presse, im Internet oder andere Präsentationszwecke bestimmt ist, dann ist der Besteller verpflichtet, zur Übersetzung ein Korrektorat durch einen Muttersprachler zu bestellen. Ein Anspruch auf eine Reklamation der Übersetzungsqualität mit Korrektorat durch einen Muttersprachler entsteht dem Besteller dann, wenn die Übersetzung Bedeutungs- oder Grammatik- oder schwerwiegende Stilistik- oder eine größere Anzahl Tippfehler aufweist. In anderen Fällen wird dafürgehalten, dass der Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt worden ist.
1.4 Sofern der Besteller die Übersetzung des Lieferanten für eine Veröffentlichung in der Presse, im Internet oder andere Präsentationszwecke nutzt, ohne dass er zuvor zur Übersetzung eine sprachliche Korrektur bestellte, erlischt sein Reklamationsanspruch aufgrund eventueller Fehler in der Übersetzung.
1.5 Eine Reklamation reicht der Besteller an den Lieferanten schriftlich ein. In der schriftlichen Reklamation muss der Besteller den Reklamationsgrund angeben, die Charakteristik der Mängel sowie die Häufigkeit deren Auftretens beschreiben.
1.6 Sofern es sich um eine Mängelreklamation gemäß Abs. 1.2 oder 1.3 handelt, die der Lieferant als begründet erachtet, dann ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferanten zu ermöglichen, den Auftrag auf eigene Kosten und in angemessener Frist in einen fehlerfreien Zustand zu bringen. In diesem Fall hat der Besteller einen Anspruch auf eine Ermäßigung in einer Höhe von maximal 10 % vom Auftragswert. Sofern es der Besteller dem Lieferanten nicht ermöglicht, den Auftrag kostenlos zu korrigieren, erlischt sein Reklamationsanspruch und er ist verpflichtet, den Auftragspreis in voller Höhe zu erstatten.
1.7 Sofern der Lieferant nach der Reklamation des Bestellers den Auftrag in angemessener Frist in einen fehlerfreien Zustand bringt und er weiterhin Mängel gemäß Abs. 1.2 und 1.3 aufweist, die der Lieferant anerkennt, gewährt der Lieferant dem Besteller eine entsprechende Ermäßigung, die in Absätzen 1.7.1 und 1.7.2 angeführt ist.
1.7.1 Bei Übersetzungen ohne Korrektorat durch einen Muttersprachler gewährt der Lieferant dem Besteller eine Ermäßigung, sofern mindestens 0,1 % der Wörter aus der Gesamtanzahl der übersetzten Wörter fehlerhaft sind. Die Ermäßigung wird so festgelegt, dass für jedes 1 % der fehlerhaften Worte (aus der Gesamtanzahl der Worte), die Bedeutungs- oder Grammatikfehler aufweisen, der Lieferant dem Besteller eine Ermäßigung in Höhe von 10 % gewährt. Sofern 10 % der Worte vom Gesamtumfang der Worte fehlerhaft sein sollten, gewährt der Lieferant dem Besteller eine Ermäßigung in der Gesamthöhe des Auftrages. Jeder sich wiederholende Fehler wird als ein Fehler betrachtet.
1.7.2 Bei Übersetzungen mit Korrektorat durch einen Muttersprachler gewährt der Lieferant dem Besteller eine Ermäßigung gemäß Abs. 1.7.1. Zusätzlich gewährt der Besteller dem Lieferanten eine Ermäßigung von 5 % vom Preis der sprachlichen Korrektur für jedes 1 % der fehlerhaften Worte (aus der Gesamtanzahl der Worte), die Stilistik- oder Tippfehler aufweisen. Jeder sich wiederholende Fehler wird als ein Fehler betrachtet.
1.8 Sofern sich die Vertragsparteien bezüglich der Anzahl und des Charakters der Fehler nicht einigen, dann werden sie sich nach dem Gutachten eines unabhängigen Schiedsrichters richten, den beide Vertragsparteien einvernehmlich aus dem Verzeichnis öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer und Dolmetscher, geführt beim zuständigen Gericht, auswählen. Die Berechnung der Ermäßigung erfolgt auf Basis der Fehleranzahl, welche im Gutachten des Schiedsrichters angegeben ist, und zwar auf die in Abs. 1.7.1 und Abs. 1.7.2 genannte Art und Weise. Sofern die Anzahl der Bedeutungs- und Grammatikfehler im Gutachten des unabhängigen Schiedsrichters höher sein sollte, als die Anzahl der vom Lieferanten festgestellten Bedeutungs- und Grammatikfehler, dann erstattet der Lieferanten die Kosten des Gutachtens des unabhängigen Schiedsrichters. Im umgekehrten Fall trägt diese Kosten der Besteller. Sofern die Anzahl der Bedeutungs- und Grammatikfehler im Gutachten des unabhängigen Schiedsrichters gleich sein sollte, wie die Anzahl der vom Lieferanten festgestellten Bedeutungs- und Grammatikfehler, dann erstatten die Vertragsparteien die Gutachterkosten zu gleichen Teilen.
1.9 Bei einer verspäteten Übergabe der Übersetzung hat der Besteller einen Anspruch auf Ermäßigung in Höhe von maximal 10 % vom Auftragswert.
1.10. Sofern der Besteller eine Übersetzung einer Aufnahme (von einer DVD, Video-, Audiokassette o. ä.) bestellt, welche teilweise oder völlig unverständlich ist, erlischt ihm der Anspruch auf die Reklamation eventueller Fehler in der Übersetzung.
1.11 Sofern der zu übersetzende Text schwer leserlich ist oder unverständlich geschrieben ist, erlischt dem Besteller der Anspruch auf die Reklamation eventueller Fehler in der Übersetzung.
1.12 Der Besteller hat das Recht, Ansprüche wegen einer fehlerhaften Auftragsausführung (Übersetzung oder Korrektorat) beim Lieferanten ohne unnötigen Verzug, und zwar spätesten innerhalb von 30 Kalendertagen ab der Übernahme des ausgefertigten Auftrages, geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ausführung des Auftrages als fehlerfrei betrachtet und der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferanten den Preis für den Auftrag in voller Höhe zu erstatten.
2. Reklamationen Dolmetschen
2.1. Der ausgeführte Auftrag weist dann Mängel auf, wenn er nicht im Einklang mit dem Vertrag (Bestellbestätigung) ausgeführt worden ist. Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferanten den genauen Nutzungszweck des Auftrages (Dolmetschen) mitzuteilen.
2.2 Der Besteller hat einen Anspruch auf eine Reklamation für den Fall, dass der Dolmetscher durch sein Dolmetschen den Sinn der gedolmetschten Sätze verändert hatte. In anderen Fällen wird dafürgehalten, dass der Auftrag in ausreichender Qualität ausgeführt worden ist.
2.3 Sofern der Besteller ein ungenaues Thema für das Dolmetschen angibt oder er einen Dolmetscher für eine andere Art des Dolmetschens bestellt (z. B. konsekutiv Begleitendes anstatt Konferenzdolmetschen), erlischt dem Besteller der Reklamationsanspruch.
2.4 Der Reklamationsanspruch erlischt ebenfalls für den Fall, dass der Besteller dem Lieferanten mindestens 2 Tage vor dem Dolmetschen keinerlei Unterlagen zum Dolmetschen zur Verfügung stellt.
2.5 Eine Reklamation reicht der Besteller an den Lieferanten schriftlich ein. In der schriftlichen Reklamation muss der Besteller den Reklamationsgrund angeben, die Charakteristik der Mängel sowie die Häufigkeit deren Auftretens beschreiben.
2.6 Der Besteller ist verpflichtet, die Mängel des Dolmetschens durch eine Tonaufnahme zu belegen oder nachzuweisen, dass die Mehrzahl der Zuhörer nicht mit dem Dolmetschen zufrieden waren. Im gegenteiligen Fall erlischt dem Besteller der Reklamationsanspruch.
2.7 Sofern der Besteller seine Reklamation mittels einer Tonaufzeichnung belegen kann und die Vertragsparteien sich auf der Anzahl der Bedeutungsfehler während des Dolmetschens verständigen können, gewährt der Lieferant dem Besteller eine Ermäßigung in Höhe von 10 % für jeden Bedeutungsfehler, den der Dolmetscher im Durchschnitt von 5 Minuten seines Dolmetschervortrags beging. Jeder sich wiederholende Fehler wird als ein Fehler betrachtet.
2.8 Sofern der Besteller seine Reklamation nicht mit einer Tonaufzeichnung des Dolmetschens belegt, aber nachweist, dass die Mehrheit der Zuhörer mit dem Dolmetschen nicht zufrieden war, wird die Anzahl der Bedeutungsfehler vom Besteller und Lieferanten einvernehmlich festgelegt und die Höhe der Ermäßigung für den Besteller wird auf die gleiche Art und Weise, wie in Abs. 2.7 genannt, festgelegt.
2.9 Sofern sich die Vertragsparteien bezüglich der Anzahl der Bedeutungsfehler während des Dolmetschens nicht einigen, dann werden sie sich nach dem Gutachten eines unabhängigen Schiedsrichters richten, den beide Vertragsparteien einvernehmlich aus dem Verzeichnis öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer und Dolmetscher, geführt beim zuständigen Gericht, auswählen. Die Berechnung der Ermäßigung erfolgt auf Basis der Fehleranzahl, welche im Gutachten des Schiedsrichters angegeben ist, und zwar auf die in Abs. 2.7 genannte Art und Weise. Sofern die Anzahl der Bedeutungsfehler im Gutachten des unabhängigen Schiedsrichters höher sein sollte, als die Anzahl der vom Lieferanten festgestellten Bedeutungsfehler, dann erstattet der Lieferant die Kosten des Gutachtens des unabhängigen Schiedsrichters. Im umgekehrten Fall trägt diese Kosten der Besteller. Sofern die Anzahl der Fehler im Gutachten des unabhängigen Schiedsrichters gleich sein sollte, wie die Anzahl der vom Lieferanten festgestellten Fehler, dann erstatten die Vertragsparteien die Gutachterkosten zu gleichen Teilen.
2.10 Sofern der Besteller ungünstige Bedingungen für die Ausführung des Auftrages (Dolmetschen) schafft, z. B. schlechte Hörbarkeit des gedolmetschten Textes, schlechte Sichtbarkeit des Hilfstextes z. B. auf einer Tafel, auf die der Sprecher während des Dolmetschens zeigt oder eine schlechte Qualität des gesprochenen Wortes in der Ausgangssprache, erlischt dem Besteller der Reklamationsanspruch aufgrund eventueller Fehler während des Dolmetschens.
2.11 Der Besteller hat das Recht, Ansprüche wegen einer fehlerhaften Auftragsausführung (Dolmetschen) beim Lieferanten ohne unnötigen Verzug, und zwar spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem letzten Tag des Dolmetschens, geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ausführung des Auftrages als fehlerfrei betrachtet und der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferanten den Preis für den Auftrag in voller Höhe zu erstatten.
3. Sonstige Bestimmungen
3.1 Für einen eventuellen Schaden, der dem Besteller aufgrund von Mängeln im ausgeführten Auftrag entsteht, haftet der Lieferant höchstens in der Höhe des Auftragspreises.
3.2 Für die Fälle, dass es zwischen den Vertragsparteien Streitfälle bezüglich der Berechtigung von rechtzeitig angemeldeten Reklamationsforderungen des Bestellers bezüglich anderer Fehler als Grammatik- und Bedeutungsfehler in der Übersetzung oder Bedeutungsfehler während des Dolmetschens kommt, verpflichten sich die Vertragsparteien, diese Streitfälle außergerichtlich zu klären.
Art. X. Besondere Bestimmungen
1. Der Besteller verpflichtet sich, dass er nicht ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Lieferanten dessen Übersetzer oder Dolmetscher kontaktiert.
2. Sofern es mit der Zustimmung des Lieferanten zum Kontakt zwischen dem Besteller und dem Übersetzer oder Dolmetscher des Lieferanten kommt, verpflichtet sich der Besteller, mit diesen keine Angelegenheiten zu verhandeln, die sich auf die geschäftlichen Bedingungen beziehen.
3. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen, die sich für den Besteller gemäß Abs. 1 und 2 dieses Artikels ergeben, ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 CZK (in Worten: zehntausend tschechische Kronen) zu erstatten, und zwar für jeden einzelnen Verstoß auch für den Fall, dass der Auftrag nicht ordnungsgemäß beendet wird.
Art. XI. Geheimhaltung und Schweigepflicht
1. Der Lieferant verpflichtet sich, den Inhalt aller mit dem Erfüllungsgegenstand zusammenhängenden Verhandlungen geheim zu halten. Er verpflichtet sich weiterhin, dass alle seine Mitarbeiter und Sublieferanten (Übersetzer und Dolmetscher) alle Materialien, welche ihm der Besteller zu Zwecken des Übersetzens, des Korrektorates und Dolmetschens übergibt, streng vertraulich zu behandeln.
2. Der Lieferant darf Angaben über den Besteller nur nach einer vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des Bestellers für Geschäftszwecke nutzen, mit der Ausnahme, dass der Lieferant berechtigt ist, den Besteller in der Referenzliste anzugeben, sofern vertraglich nicht anders vereinbart.
3. Als Gegenstand des Geschäftsgeheimnisses betrachten die Vertragsparteien (gemäß § 18 ff. des Gesetzes Nr. 513 /1991 Slg., in gültiger Fassung) alle Kenntnisse, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben oder im Zusammenhang mit dessen Erfüllung stehen und welche Sie über die andere Partei erfahren. Diese Informationen dürfen ohne der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei Dritten mitgeteilt werden.
4. Nicht als Gegenstand des Geschäftsgeheimnisses im Sinne des vorstehenden Punktes werden Angaben betrachtet, die nachweislich eine der in den Absätzen 4.1 und 4.2 genannten Bedingungen erfüllen.
4.1 Die Angaben sind vor deren Mitteilung öffentlich bekannt und öffentlich zugänglich.
4.2 Die Angaben müssen Dritten auf Grundlage eines gültigen Gesetzes und / oder auf Grundlage einer Entscheidung des zuständigen Gerichts oder einer anderen berechtigten Behörde mitgeteilt werden.
5. Der Lieferant ist berechtigt, die für eine Übersetzung sowie weitere, vom Besteller für die Vertragserfüllung übergebenen Unterlagen aufzubewahren, und zwar für Verwaltungs- und Kalkulationszwecke, für die Rechnungsstellung sowie für die Nutzung bei weiteren vertraglichen Erfüllungen (Kontinuität der Texte, Fachterminologie).
6. Der Lieferant ist ebenfalls berechtigt, auf Grundlage ausgeführter Übersetzungen und der, vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen, eine Wörterbuchterminologie zu sammeln und zu erstellen und diese für seine Zwecke zu nutzen, und zwar auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Besteller. Dabei muss der Lieferant darauf achten, dass diese Wörterbuchterminologie keine konkreten Tatsachen als Ganzes enthält, welche den Besteller schädigen könnten, z. B. Namen von Kunden, Geschäftspartnern, Zahlenangaben u. ä.
Art. XII. Außergerichtliche Beilegung von Streitfällen
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle eventuellen Streitfälle außergerichtlich zu klären, und zwar mittels eines einzigen Schiedsrichters gemäß der Gerechtigkeitsgrundsätze.
SCHIEDSGERICHTSKLAUSEL
Die Vertragsparteien vereinbaren gemäß dem Gesetz über die Schiedsgerichtsbarkeit und über Schiedsgerichtsgutachten Nr. 216/1994 Slg., in gültiger Fassung, dass alle zwischen ihnen entstandenen Streitfälle, die sich aus dem „Vertrag über die Durchführung von Übersetzungen, sprachlichen Korrekturen und von Dolmetschen" (weiter nur „Vertrag"), oder aus dem Zusammenhang mit ihm stehen, ergeben, durch ein Schiedsgerichtsverfahren durch einen einzelnen Schiedsrichter gemäß der Schiedsgerichtsordnung, herausgegeben von der Union für Schieds- und Mediationsverfahren der Tschechischen Republik A.G., Ident. Nr.: 27166147 (Unie pro rozhodčí a mediační řízení ČR, a.s. IČ: 27166147 ) - (weiter nur „Union"), veröffentlich im Internet unter der Adresse www.urmr.cz beilegen werden. Hierbei muss der Schiedsrichter zum Datum der Zustellung der Klage im, von der Union geführten Verzeichnis der Schiedsrichter, eingetragen sein und die Vertragsparteien bevollmächtigen hiermit die Union ausdrücklich, dass sie gemäß der Schiedsgerichtsordnung einen Schiedsrichter für das Schiedsgerichtsverfahren, aufgrund dieser Schiedsgerichtsklausel, benennt. Die Vertragsparteien bevollmächtigen ausdrücklich den so benannten Schiedsrichter zur Entscheidung aller Streitfälle gemäß der Gerechtigkeitsgrundsätze. Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass sie vor der Unterzeichnung des Schiedsgerichtsvertrages Gelegenheit hatten und haben, sich mit der Schiedsgerichtsordnung sowie der Anordnung über die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens, vertraut zu machen, dass sie dies auch getan haben und die angeführten Dokumente als untrennbaren Bestandteil des Vertrages zwischen dem Besteller und den Lieferanten betrachten.
Art. XIII. Schlussbestimmungen
1. Sofern in diesen AGBs nicht anders festgelegt, richten sich die rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien nach den entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513 / 1991 Slg. (Handelsgesetzbuch).
2. Der Wortlaut dieser AGBs wird für die Vertragsparteien mit dem Abschluss des Vertrages über die Durchführung von Übersetzungen, von sprachlichen Korrekturen und Dolmetschen verbindlich.
3. Der Vertrag über die Durchführung von Übersetzungen, von sprachlichen Korrekturen und Dolmetschen zwischen dem Besteller und dem Lieferanten wird dann als geschlossenen betrachtet, sobald der Besteller die Bestellung versendet und der Lieferant die Bestellung bestätigt.
4. Im Sinne des § 273 des Gesetzes Nr. 513 / 1991 Slg. (Handelsgesetzbuch) werden dieses AGBs als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ALFA CZ Překladatelský servis - Ing. Michal Hamrle betrachtet und sie sind ab dem 1.3.2007 gültig.
